05.05.2017
Am 27. April 2017 fand die 5. Trendkonferenz Aufsichtsrecht und Meldewesen von msgGillardon und BSM statt. Dr. Frank Schlottmann (Vorstand msgGillardon) und Alexander Nölle (Executive Partner Aufsichtsrecht & Meldewesen, msgGillardon) begrüßten die 70 Teilnehmer ganz herzlich in Frankfurt am Main und stimmten sie auf einen intensiven Konferenztag ein.
Prof. Dr. Michael Steinmüller (Allensbach University) und Prof. Dr. Konrad Wimmer (msgGillardon) gaben im Einführungsvortrag einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen und zum Teil tiefgreifenden Neuerungen im Meldewesen. Insbesondere standen die Themen SREP und Eigenkapitalzuschläge, die MaRisk-Novelle 2017, CRR II und CRD V im Fokus, ergänzt um Informationen weiterer ausgewählter (aufsichts-)rechtlicher Änderungen.
In seinem Vortrag „Fundamental Review of the trading book – Neuer Standardansatz” ging Carsten Geiger (BSM) besonders auf das Vorgehensmodell ein und präsentierte nicht nur einen Lösungsansatz, sondern gewährte auch einen Einblick in die Sichtweise eines Softwareherstellers.
Nach der gemeinsamen Mittagspause gab Alexander Nölle in seinem Vortrag einen Überblick über die neuen Standardansätze und CRR II inklusive möglicher Implikationen. Daran anschließend zeigten Alexander Nölle und Prof. Dr. Konrad Wimmer, dass das „Kreditrisiko (wieder) im Fokus der Aufsicht“ steht – insbesondere aufgrund der „neue Meldeverpflichtungen“ und der „Kreditrisikovorsorge“.
Weitere Vorträge thematisierten die „Aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Kreditrisikomanagement für KSA und IRB-Institute“ (Dr. Dirk Schieborn, Stephan Vorgrimler, beide msgGillardon) sowie „IRRBB – Konsequenzen der Anforderungen von EBA und BCBS 368 auf die Zinsbuchsteuerung und Kapitalunterlegung.
Sowohl der aktuelle Themenmix als auch die vielen Möglichkeiten zum Kontakte knüpfen, sich mit den Referenten und Kollegen anderer Institute auszutauschen und zu diskutieren trugen zur durchweg positiven Bewertung der 5. Trendkonferenz Aufsichtsrecht und Meldewesen bei.