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Die Aufsicht macht ernst
Mit dem Leitfaden Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (ICAAP) – Neuausrichtung vom 24.05.2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsverfahren neu geregelt.
Mit ihrem Schreiben vom 3. Dezember 2021 stellt die BaFin nun klar: Die Insitute sind bis zum 1. Januar 2023 verpflichtet, die internen Risikotragfähigkeitsansätze vollständig auf die normative und ökonomische Perspektive umgestellt und im Einsatz zu haben.
Zum selben Zeitpunkt werden – im Einklang mit der Auslegung der EZB – keine Ergänzungskapitalbestandteile mehr als Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive anerkannt. Die Vorsorgereserven nach § 340f HGB bleiben davon allerdings ausgenommen, da sie ökonomisch uneingeschränkt zur Verlustabsorption nutzbar sind.
Wir unterstützen Sie umfassend
Banken stehen damit vor der Herausforderung, zahlreiche fachliche, systemische und prozessuale Veränderungen innerhalb eines kurzen Zeitraums umzusetzen. In dieser Situation unterstützen unsere Experten Sie bei der Weiterentwicklung und Erstellung eines prüfungssicheren Risikotragfähigkeitskonzeptes gemäß der Vorgaben des BaFin-Leitfadens.
Wir greifen sowohl die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch interne Steuerungsthemen auf und generieren die notwendigen Steuerungsimpulse für die strategische Ausrichtung entlang Ihres Geschäftsmodells.
Unser Projektvorgehen im Überblick
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Christian Bachert
Executive Partner Finance & Capital Markets
Christian Bachert leitet als Executive Partner bei msg for banking den Bereich Finance und ist Experte im Thema Risikomanagement.
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Daniela Bommelitz
Manager Business Consulting
Daniela Bommelitz ist als Lead Business Consultant Expertin für Themen im Kontext Banksteuerung und Risikocontrolling, sowie Qualifizierungsmaßnahmen und Rollouts im Sparkassensektor.
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