Banking.Vision
Seit dem 1. April 2026 sind ESG-Risiken durch das BRUBEG verbindlich im Kreditwesengesetz (§§ 26c, 26d KWG) verankert. Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen. Entscheidend für die Prüfungsfestigkeit ist das Zusammenspiel von Fachbereich (First Line), Compliance (Second Line) und Interner Revision (Third Line). Nur mit belastbarer Dokumentation, klaren Prozessen und methodischer Tiefe lassen sich regulatorische Anforderungen nachhaltig erfüllen und externe Prüfungen bestehen.
Banking.Vision
Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen der größten strukturellen Umbauten seit Jahren. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: Komplexitätsabbau und Stärkung der Proportionalität. Zu diesem Zweck erfolgt eine Straffung der bestehenden Regelungen und ein stärker risikoorientiertes Vorgehen, das den beaufsichtigten Instituten zukünftig mehr Eigenverantwortung einräumt.
Banking.Vision
Quantencomputer revolutionieren die Technik, können aber unsere Daten gefährden. 2026 rückt das Thema Quantensicherheit in den Fokus: Unternehmen und Gesellschaft stehen vor der Frage, wie Informationen auch in Zukunft zuverlässig geschützt werden können. Neue Verschlüsselungsverfahren und Strategien sind nötig, um die digitale Zukunft sicher zu gestalten.
Banking.Vision
Governance ist längst kein „Häkchen-Thema“ mehr, das man mit einer gut sortierten Dokumentenablage erledigen kann. Im Jahr 2026 hat sich die Perspektive von Aufsicht und Abschlussprüfern radikal gewandelt: Weg von der reinen Prozessbestätigung, hin zur Analyse der strukturellen Belastbarkeit.