Banking.Vision
Seit dem 1. April 2026 sind ESG-Risiken durch das BRUBEG verbindlich im Kreditwesengesetz (§§ 26c, 26d KWG) verankert. Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen. Entscheidend für die Prüfungsfestigkeit ist das Zusammenspiel von Fachbereich (First Line), Compliance (Second Line) und Interner Revision (Third Line). Nur mit belastbarer Dokumentation, klaren Prozessen und methodischer Tiefe lassen sich regulatorische Anforderungen nachhaltig erfüllen und externe Prüfungen bestehen.
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Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen der größten strukturellen Umbauten seit Jahren. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: Komplexitätsabbau und Stärkung der Proportionalität. Zu diesem Zweck erfolgt eine Straffung der bestehenden Regelungen und ein stärker risikoorientiertes Vorgehen, das den beaufsichtigten Instituten zukünftig mehr Eigenverantwortung einräumt.
Banking.Vision
Mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, fünf hochkarätigen Fachvorträgen und spannenden Diskussionen fand unsere 14. Trendkonferenz Aufsichtsrecht am 10. März 2026 wieder im hybriden Format statt – und überzeugte sowohl vor Ort in Frankfurt a. M. als auch online mit starken Inhalten und einem intensiven Austausch. Es folgt ein fachlicher Rückblick des Konferenztages.
Banking.Vision
Unsere Analyse des digitalen Aufsichtsbriefings 2026 der BaFin beleuchtet die strategische Verschiebung hin zu mehr Proportionalität und einer prinzipienorientierten Aufsicht (9. MaRisk-Novelle). Im Fokus stehen die steigenden Anforderungen an die Governance-Professionalität von Vorständen sowie die Bewältigung systemischer Risiken durch Geopolitik, NPL-Anstiege und DORA. Gleichzeitig werden operative Erleichterungen für SNCI-Institute im Rahmen des Kleinbankenregimes und des LSI-Stresstests aufgezeigt. Der Beitrag dient als fundierter Leitfaden für Institute, um regulatorische Spielräume einzuordnen sowie die Sachkunde ihrer Gremien sicherzustellen.