Neu

Banking.Vision Jetzt lesen

m4b - Gradient farblos 4
header_governance-regulation

Governance & Regulation

Insights & Banking-​Trends

Banken im Spannungsfeld von Governance und Regulatorik

Banken bewegen sich in einem anspruchsvollen Spannungsfeld zwischen Risikominimierung, regulatorischen Vorschriften und Wettbewerbsdruck. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen ist fundierte Expertise und ein eng miteinander verzahntes Vorgehen erforderlich.

Unsere Experten kennen diese Herausforderungen und unterstützen Banken mit Integrations-​​ und Fachexpertise sowie modernen Standardsoftware-​​Lösungen im gesamten Themenspektrum von Finance, Risk, Regulatory Reporting und Compliance.

Aktuelle Beiträge auf Banking.Vision

Banking.Vision

Seit dem 1. April 2026 sind ESG-Risiken durch das BRUBEG verbindlich im Kreditwesengesetz (§§ 26c, 26d KWG) verankert. Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen. Entscheidend für die Prüfungsfestigkeit ist das Zusammenspiel von Fachbereich (First Line), Compliance (Second Line) und Interner Revision (Third Line). Nur mit belastbarer Dokumentation, klaren Prozessen und methodischer Tiefe lassen sich regulatorische Anforderungen nachhaltig erfüllen und externe Prüfungen bestehen.

Banking.Vision

Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen der größten strukturellen Umbauten seit Jahren. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: Komplexitätsabbau und Stärkung der Proportionalität. Zu diesem Zweck erfolgt eine Straffung der bestehenden Regelungen und ein stärker risikoorientiertes Vorgehen, das den beaufsichtigten Instituten zukünftig mehr Eigenverantwortung einräumt.

Banking.Vision

Governance ist längst kein „Häkchen-Thema“ mehr, das man mit einer gut sortierten Dokumentenablage erledigen kann. Im Jahr 2026 hat sich die Perspektive von Aufsicht und Abschlussprüfern radikal gewandelt: Weg von der reinen Prozessbestätigung, hin zur Analyse der strukturellen Belastbarkeit.

Banking.Vision

Mit der EBA/GL/2026/03 hat die EBA gemäß Art. 123 Abs. 1 CRR III die Diversifizierungsmethode als Voraussetzung zur Nutzung eines privilegierten Risikogewichts von 75 % für Mengengeschäftspositionen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) festgelegt.

Ihre Ansprechpartner

Gedeon-Emanuel

Emanuel Gedeon

Executive Partner

hat langjährige Erfahrung in Compliance, regulatorischer Beratung und der Optimierung von Steuerungsprozessen für Finanzinstitute und leitet den Bereich Governance & Regulatory Advisory. 

Mach-Andreas

Andreas Mach

Vorstand msg for banking

ist als Vorstand in seinem Ressort für die Gebiete Sales, Marketing und Operations sowie für die Geschäftsbereiche Artificial Intelligence, Payments und Management & Business Consulting verantwortlich.